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Leitlinie S3 – All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­on­en

„S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin“ von 2020

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat. 

Inhalt
1. Allgemeines
2. Was bedeutet „Vaginale Geburt am Termin“?
3. Für wen gelten die Empfehlungen?
4. Welche Personen haben die LL erarbeitet?
5. Themen, die wir unter Buchstabe L (Leitlinie) eingestellt haben:
Abhören der HerztöneAbklemmen NabelschnurBeckenendlageBindung nach der GeburtCTG/Telemetrie (drahtlos)DammschnittEins-zu-eins-BetreuungEssen und trinkenFrauzentriertFruchtblase öffnen, nicht routinemäßigGeburt im Stehen, Knien, Hocken...GeburtsorteKaiserschnitt (vaginale Geburt nach)Kristeller-HandgriffLatenzphaseRizinusöl zur Einleitung (S2k-LL)SchmerzenVaginale Geburt „am Termin"Vorzeitiger Blasensprung WassergeburtZwillinge.

Leitlinie S3 – GreenBirth auf Youtube mit 7 Videos

1. Allgemeine Informationen
Die 2020 verabschiedete S3-Leitlinie richtet sich an Fachpersonen der Geburtshilfe (Hebammen) und Geburtsmedizin (Ärztlnnen). Die neue LL formuliert zahlreiche neue Empfehlungen. Es ist spürbar: Die innere Haltung und Einstellung des Personals wird als Faktor gesehen, der sich auf die Mutter, das Kind und den Vater sowie den Geburtsverlauf auswirken. Die Mütter/Eltern sollen einbezogen werden, informiert und Vor- und Nachteile erklärt bekommen, damit sie zustimmen oder ablehnen können. Die LL fordert dazu auf, Wünsche der Gebärenden wertschätzend zu respektieren und umzusetzen. Dazu gehört auch z. B., Gebärenden, deren Befinden gut ist, keine medizinischen Angebote mehr zu machen.
Ziele der Leitlinie
a) sich auf veröffentlichte, wissenschaftlich anerkannte Studien zu stützen,
b) praktisches Erfahrungswissen von Hebammen und Ärztlnnen einzubeziehen,
c) Wünsche und Bedürfnisse der schwangeren Frau/der Eltern und ihres Kindes mehr als bisher zu berücksichtigen und umzusetzen.

Geburtsorte
Frauen haben das Recht, den Ort für die Geburt ihres Kindes selbst zu wählen. Damit wird deutlich, sie sind für die eigene Gesundheit selbst verantwortlich. (Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2.).

Die LL gilt für fünf Geburtsorte:
1. Hausgeburt: Die Geburt wird in den eigenen vier Wänden von einer Hebamme begleitet, die die Mutter seit Beginn der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zur Seite steht.
2. Geburtshausgeburt. Es gibt ca 140 Geburtshäuser, die von Hebammen geleitet werden.
3. Ambulante Beleggeburt: Die Frau wird von ihrer Beleghebamme, die einen Vertrag mit der Klinik hat, in die Klinik begleitet und während der gesamten Geburt begleitet. Mehrere Stunden nach der Geburt geht die Frau mit dem Baby wieder nachhause. Die Hebamme wird in aller Regel auch die Begleitung im Wochenbett übernehmen.
4. Hebammengeleiteter Kreißsaal in der Klinik: Geburtsbegleitung ausschließlich durch Hebammen. Nähe zum arztgeleiteten Kreißsaal soll eine mögliche Verlegung erleichtern. Die Eins-zu-eins-Begleitung durch eine Wunschhebamme findet nur in Ausnahmefällen statt. Erkundigen Sie sich, wie es dort, wo Sie entbinden wollen, gehandhabt wird.
5. Arztgeleiteter Kreißsaal: Eine Eins-zu-eins-Begleitung findet nur sehr selten statt. In aller Regel treffen Sie auf eine unbekannte Hebamme, erleben Sie Schichtwechsel und die Situation, dass Sie eine Hebamme mit mehreren Frauen teilen müssen.

Eine Anmeldung kann und sollte im Vorfeld stattfinden. Das ist sinnvoll ab der 30. Woche, um in Ruhe Fragen stellen und Anmeldeformulare ausfüllen zu können.
Es empfiehlt sich, bei allen fünf Geburtsorten zu erkunden, was wo wie gehandhabt wird und was am besten mit Ihren Wünschen zusammenpasst.

Was wir von der Umsetzung der Leitlinie erwarten
Die S3-LL wird vor allem im arztgeleiteten Kreißsaal für Veränderungen sorgen. Elterliche Enttäuschungen, Klagen über Missstände bis hin zu Gewalt, gerichtliche Auseinandersetzungen und die Beachtung dessen in der medialen Öffentlichkeit führten zur Bereitschaft einer Umsteuerung. 

Wissenschaftlichkeit
S3 bezeichnet die höchst mögliche Stufe für Leitlinien, basierend auf anerkannten, wissenschaftlich hochwertigen Methoden bei allen Studien. Die „S3-LL Vaginale Geburt am Termin“ stützt sich in großen Teilen auf die „National-Institute-for-Health-and-Care-Excellence (NICE)-Leitlinie CG 190 Intrapartum care für healthy women and babies[1]“ aus dem United Kingdom. Bei der Erstellung der LL wurden auch andere Studien berücksichtigt. Im Ergebnis liegt erstmals eine hochwertige Leitlinie für unser Land vor. Österreich und die Schweiz haben bei der LL-Erstellung mitgearbeitet, um sie weitgehend zu übernehmen.

2. Was bedeutet „Vaginale Geburt am Termin“?
Innerhalb des Zeitraums von 5 Wochen (= 35 Tage) wird ein Kind individuell geburtsreif. Mit dem ersten Tag der 38. Woche beginnt die Zählung. Sie endet am 7. Tag der 42. Woche. Der errechnete Mittelwert (ET), der auch im Mutterpass eingetragen und manchmal korrigiert wird, dient der Orientierung zur Berechnung des Mutterschutzes, des Elterngeldes und von Elternzeiten. Nicht nur Arbeitgeber wollen planen können.

Für Eltern gilt die Faustregel zu beherzigen: Mittelwert (ET) +/- 14 Tage, um gelassen das erste Reifesignal ihres Babys abzuwarten. Der technisch errechnete Mittelwert „ET“ mittels Ultraschall basiert auf einer Größenberechnung. Andere Berechnungen orientieren sich an Jahrhunderte altem Erfahrungswissen und den Angaben der Frau.
Ca. 85 % der schwangeren Frauen haben eine beschwerdefreie Schwangerschaft. Nur bei 10-15 von 100 Frauen ist ärztlicher Beistand erforderlich sowohl in der Schwangerschaft als auch bei der Geburt. Die hohe Zahl von bescheinigten Risiken im Mutterpass wird seitens Kritikerlnnen u.a. auf das Abrechnungssystem zurückgeführt. Das bedeutet, wenn einer Frau ein Risiko bescheinigt wurde (angefangen vom Alter), können mehr Untersuchungen getätigt und abgerechnet werden. 

3. Für wen gelten die Empfehlungen?
Die S3-LL bezieht sich auf die 85 % der Frauen mit niedrigem Risiko (Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese können eine „normale“ Geburt (vaginal) außerhalb oder in der Klinik erwarten.
Die Leitlinie beinhaltet Empfehlungen für Hebammen und Ärztlnnen. Es sind keine Vorschriften. Sie enthält Angaben und Hinweise, welche die Mütter, das Baby, den Vater und Begleitpersonen betreffen. Bei den Empfehlungen wird unterschieden zwischen „soll“ und „sollte“. Ein „muss“ gibt es nicht, weil die individuelle Situation jeder einzelnen Geburt Entscheidungsspielraum erfordert.

Wir informieren Eltern, damit diese wissen, worauf sie sich mit der neuen LL insbesondere in Kliniken einstellen können. Eltern können in ihrer Wunschklinik nachfragen, ob die neue LL dort berücksichtigt wird. Die Wünsche von Eltern werden insbesondere in Kliniken von großem Gewicht sein. Die Elternstimme wird künftig umso mehr ernst genommen werden, je besser diese informiert sind.

Hebammen werden in Kliniken künftig mehr Gehör finden, um die Bedingungen für die Gebärenden mehr an deren Bedürfnissen anzupassen. Verbesserte Arbeitsbedingungen werden wiederum zu mehr Berufszufriedenheit auch bei den Ärztlnnen führen.

4. Welche Personen haben die Leitlinien erarbeitet?
Die Empfehlungen wurden von Vertreterlnnen verschiedener Verbände s.u. erarbeitet, diskutiert und abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis ist bei jeder Empfehlung notiert. Oft gab es 100 % Zustimmung. Bei einigen Empfehlungen gibt es Vorbehalte oder Enthaltungen. Dann liegt die Zustimmung niedriger.

Mitwirkende Vertreterlnnen der Fachgesellschaften: 28 Personen
- Elternvertretung Mother Hood e.V. (1)
- Hebammenorganisationen (11):
Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (6)
Deutscher Hebammenverband e.V., (2)
Schweizerischer Hebammenverband (1)
Österreichisches Hebammengremium (1)
Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (1)

- Ärzteverbände (14)
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (2)
Berufsverband der Frauenärzte (1)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (1)
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (1)
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (2)
Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (1)
Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (1)
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde (1)
Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin e. V. (1)
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (1)
Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (1)

- Sonstige (2)
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (1)
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (1)

Hrsg. der Leitlinie: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und
Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) 12/2020.
Eine Überarbeitung ist für 12/2025 geplant.
Änderungsvorschläge werden bei Prof. Abu Dakn gesammelt:
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