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Leitlinie S3 – Eins-zu-eins-Be­treu­ung Kli­nik 

Arztgeleitete und hebammengeleitete Kreißsäle, Hebammen-Beleggeburt

Was steht dazu in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumtals bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

LL = Leitlinie
Aussagen der S3-Leitlinie, aus der Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Wir zitieren und markieren mit „…“ und Ziffernangabe. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von Greenbirth.

Leitlinie
„Frauen sollten ab der aktiven Eröffnungsphase unter der Geburt eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebammen erhalten“ (4.1). Definition der Eins-zu-eins-Betreuung:
„Geburtshilfliche, nicht medizinische Betreuungsmaßnahmen sowie emotionale Unterstützung und Bereitstellung von Informationen und Fürsprache für die Frau während der aktiven Eröffnungs- und Aus[tritts]phase* durch ein und dieselbe Hebamme unter Berücksichtigung der bestehenden Arbeitszeitmodelle. Die Betreuung durch ein und dieselbe Hebamme soll entsprechend den Bedürfnissen der Frau so kontinuierlich wie möglich erfolgen.“ (4.1)
* in der LL steht hier noch der veraltete Begriff „Austreibungsphase“.)

GreenBirth
Was ist an welchem klinischen Geburtsort für gebärende Frauen im Blick auf die Eins-zu-eins-Begleitung zu erwarten?

Arztgeleiteter Kreißsaal
Das Schichtdienstmodell beinhaltet die hohe Wahrscheinlichkeit eines Hebammenwechsels. Das kann auch von einer Gebärenden als positiv erlebt werden. Durch Personalknappheit bedingt ist es erforderlich, dass sich Hebammen gleichzeitig um mehrere gebärende Frauen kümmern müssen.
Durch die Leitlinie ist eine Eins-zu-eins-Begleitung als Ziel anerkannt. Es bleibt abzuwarten, wie ÄrztInnen und Hebammen an der Basis sowie die Kliniken und die Politik (Personalschlüssel) das Ziel umsetzen werden.
Hebammen-Kreißsaal
Bei vorheriger Anmeldung und ausreichend Personal wird die Eins-zu-eins-Betreuung mit einer erfahrenen Hebamme angestrebt. Allerdings arbeiten auch die meisten hebammengeleiteten Kreißsäle im Schichtdienstmodell, so dass je nach Geburtsdauer mit einem Hebammenwechsel während der Geburt zu rechnen ist. Eine Garantie für eine Eins-zu eins-Begleitung bietet auch dieses Modell in vielen Fällen nicht. Hebammengeleitete Kreißsäle sind bereits an vielen Kliniken eingerichtet, Recherche im Internet empfohlen.
Beleghebammengeburt
Die durchgehende Eins-zu-eins-Betreuung der Frau mit einer Hebamme ihres Vertrauens im Sinne der NICE-Leitlinie (1) kann zurzeit in Kliniken nur bei Beleghebammengeburten sichergestellt werden.

(1) Die deutsche Definition für die Eins-zu-eins-Betreuung unterscheidet sich von der NICE-Leitlinie. Diese betont die Zuständigkeit der Hebamme für eine einzelne Frau:
„Eine Frau in den Wehen wird von einer Hebamme betreut, die sich nur um sie kümmert - das nennt man ,Eins-zu-eins-Betreuung'. Es kann sein, dass sie nicht die gleiche Hebamme für die gesamte Dauer der Wehen hat. Die Eins-zu-eins-Betreuung soll sicherstellen, dass die Frau eine gute Erfahrung mit der Betreuung macht und die Wahrscheinlichkeit von Problemen für sie und ihr Baby verringert.“ (NICE-Leitlinie 2017, S. 13 )

Leitlinie S3 – Allgemeine Informationen

11/2022

 

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