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Leitlinie S3 – Becken­end­la­ge

Was steht in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.


LL =Aussagen der S3-Leitlinie, aus der Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Wir zitieren und markieren mit „…“ und Ziffernangabe. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von Greenbirth.

Leitlinie (3.2): Die Frau soll über „Möglichkeiten der vaginalen Geburt bei Zustand nach Sectio caesarea [Kaiserschnitt], BEL und Zwillingen und weitere Aspekte“ informiert werden.

GreenBirth:
Diese für Eltern wichtigen Themen sind in der LL nur kurz abgehandelt, warum? Weil hier weitere Kriterien für außerklinische Geburten mit hineinspielen. Deswegen ziehen wir hier die „Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld“,  die auch Geburten im Geburtshaus betreffen - zurate. Die Kriterien sind für Hebammen bindend. Sie sagen Folgendes (2020):

Sectio caesarea, (d.h. Kaiserschnitt):
„Zustand nach Re-Sectio ohne nachfolgende vaginale Geburt“ ist nicht erlaubt. (S.3) Re-Sectio bedeutet: das erste und zweite Kind wurde mit Kaiserschnitt zur Welt gebracht.
Das bedeutet: Wenn das erste Kind mit Kaiserschnitt geboren wurde, ist die Geburt zuhause oder im Geburtshaus möglich. Erst wenn zwei Mal mit Kaiserschnitt entbunden wurde, ist bei einem weiteren Kind die Geburt außerklinisch mit der Krankenkasse nicht abrechenbar. Die Frau kann aber versuchen, das Kind in der Klinik vaginal zu gebären.

Falls die Frau nach zwei Kaiserschnitten doch zuhause ihr Kind gebären möchte, kann die Hebamme dies nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechtes „darf" die Frau auch nach zwei Sectiones eine Hausgeburt anstreben, jedoch positionieren sich alle Fachgesellschaften wegen des erhöhten Risikos einer Uterusruptur dagegen. Die Hebamme darf im Einzelfall entscheiden, was sie (als Selbstzahlerleistung) mit tragen kann und möchte.

BEL = Beckenendlage, (d.h. das Kind hat sich nicht gedreht und will mit dem Po zuerst geboren werden) und Zwillingsgeburten (S. 6)

Für Beckenendlage und Zwillingsgeburten gilt
: „Ist die Präsenz einer Ärztin/ eines Arztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unter der Geburt sichergestellt, ist eine Geburt aus Beckenendlage sowie die Geburt von Zwillingen im häuslichen Umfeld möglich.“

Leitlinie S3 – Allgemeine Informationen

10/2022

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