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Leitlinie S3 – Ge­burts­or­te 

Was steht in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

LL =Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Wir zitieren und markieren mit „…“ und Ziffernangabe. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von Greenbirth.

fragen ask free pixabyFoto: Pixabay free
Leitlinie
:
Bei einer Geburt in der Klinik kommen infrage: 1. die Geburt mit der eigenen Beleghebamme, 2. im von Hebammen oder 3. von Ärzten geleiteten Kreißsaal (LL Kurzfassung S.13).
„Gebärende, die zur Geburt in ein Geburtshaus gehen….“ (S.13)
„Gebärende, die eine Hausgeburt planen….“ (S.13)

Frauen sollen laut LL darüber informiert werden, was sie an unterschiedlichen Geburtsorten erwartet. Eltern werden auf verschiedene Aspekte hingewiesen, nach denen sie fragen können. Z.B.:
- Gibt es eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme?
- Ist bei Bedarf ärztlicher Beistand in der Nähe?
- Wie wird mit Schmerz umgegangen, medikamentös oder physiologisch?
- Können Frauen zu einem Behandlungsvorschlag Nein sagen?
- Wenn das 1. Kind mit Kaiserschnitt entbunden wurde, wird dann ermöglicht, zu versuchen, vaginal zu entbinden?
- Was ist, wenn ein Baby mit dem Po zuerst kommen will (sog. Beckenendlage) oder Zwillinge erwartet werden? (3.2)

Grundsätzlich soll die Frau über die Möglichkeiten des jeweiligen Geburtsortes aufgeklärt werden. „…persönliche Sichtweisen und Urteile bzgl. ihrer Wahl (sollen) vermieden werden zugunsten objektiver Beratung.“ (3.3)

GreenBirth: Für schwangere Frauen/Eltern ist es wichtig, vollständige und neutrale Informationen über alle Geburtsorte zu bekommen. Nur so können sie ihr Recht auf die Wahl des Geburtsortes wahrnehmen.
Es werden einige Bedingungen beschrieben, einschließlich der Möglichkeit zur Verlegung, falls es bei einer außerklinischen Geburt zu Komplikationen kommen sollte.

Die meisten Frauen haben ein geringes Geburtsrisiko. Wollen sie außerklinisch gebären, gelten dieselben Kriterien für diesen Geburtsort wie die für eine Geburt im häuslichen Umfeld. Hebammen geben über die Bedingungen Auskunft, wie sie für eine außerklinische Geburt zurzeit gelten.

Noch nie gab es ein offizielles Dokument, in welchem die 5 Geburtsorte nebeneinander dargestellt wurden und damit anerkannt werden. Es ist die Folge des jahrelangen Eintretens vieler Eltern und Eltern-Initiativen, Hebammen, Ärztlnnen und ganzheitlich denkender Menschen für eine Reform unserer Geburtskultur.

Es wird eine Zeitlang dauern, bis für die zuständigen Fachpersonen „objektive Beratung“ selbstverständlich geworden ist. Das ist abzulesen daran, dass bei der Abstimmung dieses Teils der LL teilweise nur 80 % der Arbeitsgruppe für die gleichberechtigte Darstellung der Geburtsorte gestimmt hat.

Eltern sollten wissen, dass sie eine neutrale Information beanspruchen können.
Viele Jahrzehnte wurde die außerklinische Geburtshilfe massiv infrage gestellt. Dafür fehlt bis heute der wissenschaftliche Beweis.

Es ist nur gut, dass mittlerweile wissenschaftlich ausgebildete Hebammen und ÄrztInnen auf Augenhöhe forschen und mit entscheiden können.

Leitlinie S3 – Allgemeine Informationen

11/2022

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