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Verdacht auf Norm­ab­wei­chung – vor­ge­burt­li­che Dia­gnose 

Mögliche Wege zwischen Abbruch der Schwangerschaft und Weitertragen, Sterben und Leben mit Beeinträchtigung 

Dieser Beitrag ist nicht für Frauen geeignet, die eine normale Schwangerschaft erwarten und in keinem Fall einen Abbruch ihrer Schwangerschaft wollen.

Der Artikel enthält Hinweise für Eltern, die von einer glücklosen Schwangerschaft oder ungünstigen Prognose ausgehen müssen. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass der Artikel von einem Partner oder einer anderen Begleitperson – nicht von der schwangeren Frau selbst – gelesen wird.

Die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen?
• Pränataldiagnostik – Was die Kasse zahlt
• Nicht invasive und invasive Methoden
• Ungünstige Diagnose
• Recht auf ungetestete Schwangerschaft
• Die Schwangerschaft abbrechen?
• Die Schwangerschaft fortsetzen
• Von Erfahrungen anderer lernen
• Geburt eines toten oder nicht lebensfähigen Kindes zuhause, im Geburtshaus, in der Klinik
• Würdiger Abschied

Pränataldiagnostik – Was die Kasse zahlt
Pränataldiagnostik (PND) wird den Eltern in der Regel im Rahmen der Vorsorgetermine angeboten. Dann bezahlt sie die Krankenkasse. Dazu zählt neuerdings auch ein Bluttest, bei dem ab der 9. Schwangerschaftswoche der Schwangeren Blut abgenommen wird, mit dem Ziel, festzustellen, ob das ungeborene Kind eine genetische Besonderheit aufweist.  Zusätzliche Untersuchungen übernimmt die Kasse ebenfalls, wenn der Arzt dies für geboten hält und verordnet.

Zusätzlicher Ultraschall, sog. IGe-Leistungen des Gesundheitsmarktes, Ultraschallaufnahmen ohne medizinische Indikation sind seit dem 31.12.2020 eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr erlaubt.

Das Ziel von pränataldiagnostischen Untersuchungen ist es, nach Hinweisen auf Normabweichungen oder Fehlbildungen beim ungeborenen Kind zu suchen. Dabei wird zwischen nicht invasiven und invasiven Methoden unterschieden.

Als nicht invasiv/in den Körper nicht eindringend gelten
- Ultraschalluntersuchungen, (Basis-Ultraschalle, Feindiagnostik, Doppleruntersuchung etc.)
- Nackenfaltenmessung/Nackenfalten-Transparenztest (mit Ultraschall)
- diverse Bluttests, bei denen der Mutter Blut abgenommen wird.

Ob Ultraschall eine nicht invasive, d. h. nicht eindringende Methode ist, wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Aufklärung und ein bewusster Umgang ist in jedem Fall geboten. Es gilt das ALARA-Prinzip, d.h. „So wenig wie möglich, so viel wie nötig” („As low as reasonably achievable“).

Eine Ultraschalluntersuchung darf ohne medizinische Notwendigkeit (Indikation) nicht durchgeführt werden. Das gilt insbesondere in der Frühschwangerschaft und auch für die Feindiagnostik mit hoch auflösendem Ultraschall. Allein die Dauer (40-60 Minuten) kann für das ungeborene Baby eine hohe Belastung darstellen. Es konnten bisher thermische und andere Wirkungen nachgewiesen werden, ohne ausreichende Kenntnis darüber zu haben, welchen Einfluss diese auf die fetale (Hirn)Entwicklung haben.

Ein Vaginalultraschall kann für die Mutter emotional belastend sein, insbesondere wenn sie traumatisch vorbelastet ist. Das bedeutet, strittig ist auch, ob bei diesen Methoden ein "Eindringen" in das seelische Erleben der Mutter von Bedeutung für sie und ihr Kind ist oder nicht.

Letztlich sind alle Untersuchungen freiwillig und sollten erst erfolgen, wenn die schwangere Frau vollständig aufgeklärt wurde und sie und ihr Partner keine Fragen mehr haben.

Nicht-invasive Methoden können invasive Methoden zur Folge haben. Hierzu kommt es zum Beispiel, wenn Verdachtsdiagnosen nur mit invasiven Methoden abgeklärt werden können.

Invasive /eindringende Verfahren sind
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese),
- Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie),
- Nabelschnur-Punktion (Ch)ordozentese).

Ungünstige Diagnose
Das Ergebnis einer pränataldiagnostischen Untersuchung kann auch eine „infauste“ (ungünstige) Diagnose sein, dh. eine Diagnose die prognostisch ungünstig ist, weil keine Heilungsaussicht besteht (z. B. bei schweren Hirnfehlbildungen oder fehlendem Organ). Diese Diagnosen stellen eine hohe Belastung für die Mutter/Eltern dar, was wiederum auch einen Einfluss auf das ungeborene Kind haben kann.

Gedanken, das Baby könnte behindert sein oder Anomalien aufweisen, die sein Leben schon im Mutterleib gefährden, können Eltern in eine emotionale Stresssituation versetzen. Die Prognose, das Baby sei so schwer krank, dass es während oder kurz nach der Geburt sterben könnte, stellt die Eltern vor die Entscheidung, ihr Kind auszutragen oder nicht.

Nur in sehr seltenen Fällen stehen Therapien zur Verfügung. Operationen in der Gebärmutter haben aktuell immer noch eher experimentellen Charakter und führen oft zu Frühgeburten mit teils langfristigen, d. h. lebenslangen Folgen für das Kind.

Recht auf ungetestete Schwangerschaft
Eltern müssen vom Arzt/der Ärztin im Vorfeld darüber informiert werden, dass Pränataldiagnostik (PND) zu der Frage führen kann, ob die Schwangerschaft fortgesetzt werden soll. Ist für Mutter und/oder Vater eine Abtreibung grundsätzlich undenkbar, empfehlen wir Eltern, ihr Recht auf eine ungetestete Schwangerschaft in Anspruch zu nehmen.

Bisher konnte keine Studie belegen, dass auch bei vorab festgestellten Erkrankungen des Kindes, der gesundheitliche Zustand des Kindes durch Testung verbessert wird. Im Gegenteil: Bei diesen Kindern kommt es oft zu elektiven (künstlich produzierten) Frühgeburten, was wiederum diese Kinder gefährdet.

Nicht jede Diagnose bestätigt sich im Nachhinein. Insbesondere die Prognose, d. h. was diese Fehlbildung/Erkrankung für eine langfristige Auswirkung hat, ist schwer zu stellen, da die PND ein noch junges Fachgebiet ist.

Die Schwangerschaft abbrechen?
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer infausten Diagnose zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft möglich. Was das an seelischen Belastungen mit sich bringt und für eine Partnerschaft bedeuten kann, zeigt der Film „24 Wochen“ (Filmkritik).

Für Eltern ist die Nachricht, dass ihr Kind evtl. behindert oder nicht lebensfähig ist, häufig ein Schock. Sie brauchen dann vor allem Zeit, das Unfassbare begreifen zu können, um eine Entscheidung treffen zu können, mit der sie leben können. Es ist daher sehr zu empfehlen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Eltern, die sich für die Entscheidung Zeit nehmen und so sicher ihren eigenen Weg wählen können, verarbeiten die Situation wesentlich besser. Der Grund hierfür liegt darin, dass sie sich nicht ohnmächtig fühlen müssen, sondern Handlungsspielräume entwickeln können. Denn egal, welche Entscheidung die Eltern treffen, nur sie müssen damit leben.

Betroffene Eltern, die im ersten Schock – verständlicherweise – alles schnell hinter sich bringen wollen, verarbeiten das Erlebte meist schlechter und entwickeln manchmal auch behandlungsbedürftige Erkrankungen (z. B. posttraumatische oder depressive Erkrankungen).

Auch für die Paarbeziehung stellt die Situation eine Herausforderung dar.

Beratungsstellen
Von Erfahrungen anderer zu lernen, sich beraten zu lassen und verstanden fühlen, das kann durch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder auch telefonisch gelingen. Dass die Situation für alle Beteiligten schwer auszuhalten ist, drückt sich vielleicht darin aus, dass Eltern häufig gedrängt werden, sofort oder sehr schnell zu entscheiden, die Schwangerschaft abzubrechen/zu beenden. Je länger eine Schwangerschaft besteht, desto schwerer fällt es, sich von dem ungeborenen Kind zu trennen.

Das trifft aber nicht für jedes Elternpaar zu. Eine reiflich überlegte Entscheidung kann sehr sinnvoll sein, für das Leben der Eltern und weiter bestehende Wünsche nach einem Kind.

Wie ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, hängt davon ab, wie lange die Schwangerschaft besteht. Wird ein Kind ca. nach der 22. Schwangerschaftswoche nach Einleitung der Wehen lebend zur Welt gebracht, sind Ärzte gesetzlich zu einer Maximalversorgung verpflichtet. Um diese Möglichkeit auszuschließen, wird ein sogenannter „Fetozid“ (absichtliches Töten des Kindes im Mutterleib) vorgenommen.

Der Abschied von solch einem Kind beginnt damit, dass der Arzt durch die Bauchdecke der Mutter unter Ultraschallsicht eine Nadel in die Fruchtblase einführt, um Kaliumchlorid in das Herz des Kindes injizieren zu können. Dies führt innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand. Die Punktion des schlagenden Herzens erfordert allerdings viel Erfahrung. Danach wird die Geburt eingeleitet.

Die Schwangerschaft fortsetzen
Eltern haben die Möglichkeit zu entscheiden, dass das Kind ausgetragen werden soll. Das ermöglicht ihnen, ihrem Kind bzw. der Natur zu überlassen, ob und wann das Leben endet. Vielleicht stirbt das Kind im weiteren Schwangerschaftsverlauf oder es wird geboren, um ein paar Minuten, Stunden oder auch Tage zu leben.

Manche Kinder leben länger, weil ihr körperlicher Zustand besser ist als angenommen oder sich die Diagnose als falsch herausstellt. Die Schwangerschaft fortzusetzen, kann Respekt gegenüber dem Kind und dessen kurzer Lebensspanne ausdrücken.

Geburt eines nicht toten oder nicht lebensfähigen Kindes
In demFilm „Mein kleines Kind" wird die Geburt eines schwerstbehinderten Babys im Familienkreis dokumentiert. Gezeigt wird, wie dem Leben und Sterben des Kindes Raum gegeben wird. Eltern, Geschwister und FreundInnen haben Gelegenheit, mit dem Kind in Kontakt zu treten, es zu berühren, es mit eigenen Augen zu sehen und sich liebevoll von ihm zu verabschieden.

Begleitung durch Hebamme
Eltern können und müssen entscheiden, welchen Weg sie persönlich gehen wollen. Das bedeutet aber nicht, dass sie diesen Weg allein gehen müssen. Sie können sich von einer Hebamme begleiten lassen. Vielleicht möchten Sie sich mit ihrer Hilfe mit der Diagnose ihres Kindes und mit den möglichen Prognosen beschäftigen.

Kontakt zu anderen Eltern
Sie können mit anderen Eltern in Kontakt treten, die Ähnliches erlebt haben/erleben und mit den gleichen Themen beschäftigt sind. Darüber zu sprechen, sich über Gedanken, Gefühle und Fragen auszutauschen und mit der Situation nicht allein zu sein, kann entlasten. Um einen realistischen Eindruck vom Leben mit einem Kind mit einer bestimmten Fehlbildung/Normabweichung zu erhalten, ist der Kontakt zu Eltern, die ein solches besonderes Kind haben, hilfreich.

Vernetzen
Hier lesen Sie von betroffenen Müttern und Vätern zum Thema „Weiter tragen", was sich als wichtig herausgestellt hat.

Geburt zuhause, im Geburtshaus
Nach und nach können Sie zusammen mit Ihrer Hebamme Ihre Vorstellungen von der Geburt entwickeln. Wenn Sie sich für die Vertrautheit Ihrer häuslichen Umgebung oder einem Geburtshaus entscheiden, haben Sie die Gewissheit, dass es ungestörten Raum und Zeit für Ihre Gefühle gibt. Außerklinische Geburten sind möglich.

Wichtig in diesem Fall ist, dass Sie vorab schon Kontakt zu einem Kinderarzt aufnehmen, der, wenn ein schwer krankes Kind mit infauster Diagnose zu Hause geboren wird, einen Hausbesuch machen kann, evtl. Pflegematerialen, Schmerzmittel für das Kind verschreiben oder ggf auch den Totenschein ausstellen kann.

Die Information, dass in solch einem Fall die Kripo nach Hause kommt, ist ein Märchen. Dies trifft nur bei ungeklärter Todesursache zu.

Geburt in der Klinik
Wenn Sie lieber in eine Klinik gehen möchten, können Sie dort Ihre Wünsche äußern und sich vorab klar werden, in welcher Situation Sie welche Maßnahmen wünschen und was für Sie gar nicht in Frage kommt. Sie können auch dann Ihr Kind zum Sterben mit nach Hause nehmen. Sollte ihr Kind in der Klinik sterben, dürfen Sie es trotzdem zu Hause aufbahren, wenn Sie dies wünschen. Der Transport von der Klinik nach Hause ist je nach Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes unterschiedlich geregelt.

Finden Sie die Klinik, in der die Ärzte, Hebammen und das Pflegepersonal Ihre Wünsche für die Geburt Ihres Kindes akzeptieren und unterstützen.

Würdiger Abschied
Wenn ein Leben mit Ihrem Kind nicht möglich ist, stellt sich die Frage, wie Sie den Abschied von Ihrem Kind gestalten möchten. Sprechen Sie die Menschen an, von denen Sie sich Begleitung wünschen.

Bestatter können Sie beraten und Sie so begleiten, wie Sie sich das wünschen. Im Falle einer Beisetzung im Familiengrab hilft das Friedhofsamt weiter. Solange die Schwangerschaft besteht, verbringen Sie Zeit mit Ihrem Kind, auch wenn es wohl nicht ins Leben geht, wie Sie es sich vorgestellt haben und wünschen.

Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied und die Trauer.
In dem Beitrag „Verwaiste Eltern – verstorbenes Kind" finden Sie weitere Hinweise.

11/2022

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