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Feinultraschall – an­statt 2. Ba­sis­ul­tra­schall 

Organultraschall – Fehlbildungsdiagnostik

Bevor wir zum Feinultraschall informieren:
Achtung! Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen. Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als Ige-Leistungen oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen. Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist nicht verboten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anbieterlnnen. Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basis-Ultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten. Mehr erfahren Sie durch die Erklärungen von Verbänden, nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden.  

Feinultraschall – Organultraschall – Fehlbildungsdiagnostik
Der sog. Feinultraschall wird statt der 2. Ultraschall-Untersuchung angeboten. Er kann ab der 19. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt werden. In der Regel erfolgt er zwischen der 20. und 22. (SSW). Bei Risikoschwangerschaften wird routinemäßig zu der Untersuchung geraten. Eltern sind in keinem Fall dazu verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen.

Für die Feinultraschalluntersuchung wird ein hoch auflösendes Gerät benutzt, d. h. das dabei verwendete Ultraschallgerät ist weiter entwickelt als die üblicherweise benutzten. Das ungeborene Kind wird ca. 50 bis 60 Minuten lang hoch intensiven Ultraschallwellen ausgesetzt, was eine Belastung für das Kind ist.  Der Körper und die Organe des Kindes werden auf Normabweichungen untersucht.

Als Indikationen gelten:
- vorangegangene Schwangerschaften mit Chromosomenstörungen,
- Erbkrankheiten bei den Eltern oder Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf dieEntwicklung eines Kindes auswirken können (beispielsweise Diabetes mellitus),
- Einnahme von Medikamenten in der Frühschwangerschaft, eine intensive Röntgenuntersuchung oder Strahlenbehandlung,
- eine familiäre genetische Vorbelastung,
- Probleme während einer früheren Schwangerschaft,
- Auffälligkeiten bei den Screenings (Reihenuntersuchungen, die routinemäßig angeboten werden),
- Mehrlingsschwangerschaften.

Wenn einer dieser Faktoren vorliegt, wird der Feinultraschall, auch genannt Fehlbildungsdiagnostik, empfohlen.
Die kann nur von spezialisierten FrauenärztInnen oder in besonderen Zentren durchgeführt werden. Untersucht werden:
- alle gut darstellbaren Organe des Kindes: Gehirn, Magen, Nieren, Harnblase, Herzkammern,
- ob die Größe des Kindes der altersgemäßen Norm entspricht,
- die Fruchtwassermenge (kann geschätzt werden),
- der Blutfluss in der Nabelschnur,
- Lage und Aussehen des Mutterkuchens (Plazenta),
- Durchblutung der Gebärmuttergefäße zur Prüfung der Plazentaversorgung und -reife.

Geprüft wird dabei: Sind alle Gliedmaßen vorhanden? Sind Bauchwand, Wirbelsäule, Schädelkalotte normal entwickelt? Ist eine Kiefer-Gaumenspalte auszuschließen?

Kommt es beim Fein-Ultraschall zu einer Unsicherheit oder Verdachtsdiagnose, wird den Eltern nahegelegt, weitere Untersuchungen, wie eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Nabelschnurpunktion durchführen zu lassen. Der schwangeren Frau und ihrem Partner sollte bewusst sein, dass eine Ultraschalluntersuchung nicht komplett alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und nicht alle Krankheiten des ungeborenen Kindes (z. B. ob das Kind gut hört oder sehen können wird) korrekt aufzeigen kann.

Fazit
Wenn Sie sich sicher sind, dass für Sie eine Spätabtreibung nicht in Frage kommt, erübrigt sich der Feinultraschall, der allein aufgrund seiner Dauer von 50-60 Min. für das Kind eine hohe Belastung darstellt.

Durch Fein-/ Organultraschall sollen Normabweichungen gefunden bzw. diagnostiziert werden. Dabei verschätzt man sich oftmals im Blick auf das individuelle Wachsen und Reifen. Auch kann die Größe des Kindes dann nicht „richtig" sein, wenn der Zeitpunkt der Zeugung unklar und darum falsch berechnet wurde. Eltern sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie vor schwere Entscheidungen gestellt werden könnten. 

Tests können nicht heilen. Verdachtsdiagnosen führen häufig zu weiteren Untersuchungen bzw. gelten als medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Jegliche Verdachtsdiagnose wird den weiteren Schwangerschaftsverlauf beeinflussen, selbst wenn sie sich nicht bestätigt.

Zu Nutzen und Gefahren des Ultraschalls verweisen wir auf die lesenswerte Übersichtsarbeit von Prof. Dr. Otwin Linderkamp. Dieser durchforstete 2017 sämtliche in Datenbanken vorhandene Studien zum Ultraschall. Er stellte die Ergebnisse GreenBirth e. V. zur Verfügung. Auf 8 Seiten werden bedeutsame Wirkungen, Hintergründe und Gefahren aufgezeigt und gut lesbar dargestellt. Dennoch ist der Wissenschaftler kein Gegner von Ultraschall. Er befürwortet ihn als wertvolles diagnostisches Instrument.

10/2022

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