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Wochenbett – Schon­zeit nach der Ge­burt – An­trä­ge 

...vor der Geburt des Babys Anträge stellen

Auf eine intakte Großfamilie kann heutzutage kaum noch eine frisch entbundene Mutter zurückgreifen. Nachgeburtlich braucht sie eine Schonzeit. Die Geburt, die Einstellung auf das Neugeborene, Stillen, hormonelle Veränderungen, sind kräftezehrende Umstellungsprozesse.
Schnell kommt es zu Erschöpfung und Überforderung, wenn nicht vorausschauend Hilfeleistung organisiert wird.
Nach der Geburt kann die Hebamme oder eine Ärztln 1  Woche Haushaltshilfe wegen der Geburt verordnen, max. 8 Std. pro Tag.

photo 1544655152 4dc3bc4df059Nach SGB V § 24 c und h, hat jede Frau Anspruch auf Hilfe bei Krankheit in der Schwangerschaft und Wochenbettzeit, wenn keine familiäre Hilfe zur Verfügung steht.
Diese Hilfe kann auch dann sinnvoll sein, wenn kleine Geschwisterkinder da sind.

Hilfe ist rechtzeitig bei der Krankenkasse zu beantragen. Formulare auf der Homepage der eigenen Krankenkasse herunterladen unter „Haushaltshilfe“.
Professionelle Pflegedienste rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Verlängerung der Wochenbetthilfe muss ärztlich angeordnet werden.

Wochenbetthilfe selbst organisieren: Es gibt die Caritas, die Diakonie- und Sozialstationen, Dorfhelferinnenwerk in Baden-Württemberg und Niedersachsen und freie Anbieter.
Raucherin muss nicht akzeptiert werden.
Es gibt freiberufliche Mütterpflegerinnen, wenn auch noch nicht überall, die aber bereits von der BARMER anerkannt sind. 
GfG-zertifizierter Mütterpflegerinnen
Mütterpflegerinnen, auch genannt FamilienLotsinnen, werden hier ausgebildet.
Adressen bitte hier erfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

11/2022

 

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