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Wann in die Kli­nik ge­hen? – Heb­am­men ra­ten  

Hebammen schreiben, was sie Frauen raten, wenn sich das Ende der Schwangerschaft abzeichnet.

Frauen, die in der Klinik gebären oder ihr Kind zur Welt bringen möchten, haben Fragen zum Zeitpunkt, wann sie sich auf den Weg machen sollten. Beim ersten Kind fehlt noch die Erfahrung.
Wir haben mehreren Hebammen, die Frauen auf die Geburt in der Klinik vorbereiten, die folgenden Fragen gestellt:

Kliniktasche pixaby free1. Wie ist es, wenn die Geburt eingeleitet werden soll?
2. Wie fühlt es sich an, wenn die Wehen richtig losgehen?
3. Manche Kliniken erlassen zurzeit Beschränkungen für den Partner/Begleitperson und erlauben nur begrenzte Besuchszeiten. Was raten Sie den Eltern?

Hier kommen Antworten von vier Hebammen, deren Namen uns bekannt sind:

Hebamme A. B. äußert sich zum Thema Einleitungen und zur sog. Latenzphase
- es geht ja offenbar um zwei verschiedene Szenarien,- es ist ja von Geburtseinleitungen die Rede – die ja schon grundsätzlich sehr kritisch zu sehen sind. Inzwischen werden mehr als 30 % aller Geburten in Deutschland eingeleitet – diese Praxis ist mehr als fragwürdig – die wenigsten Einleitungen sind wirklich indiziert – insofern ist den Frauen zu raten, sich nicht auf eine Einleitung ohne wirkliche Notwendigkeit einzulassen.
- Die andere Situation ist die sogenannte Latenzphase die ja durchaus mehrere Tage dauern kann bis dann die eigentliche aktive Eröffnungsphase beginnt.
- Die Latenzphase sollte wenn möglich zu Hause verbracht werden – sie wird viel zu oft in der Klinik verbracht und führt dann nicht selten zum Einsatz von Medikamenten, um die Geburt zu beschleunigen – und das führt dann in der weiteren Folge vermehrt zu Interventionen die einen natürlichen Verlauf der Geburt dann nicht mehr möglich macht.
- Hier in der näheren Umgebung gibt es durchaus Kliniken die die Männer während des ganzen Verlaufs als Begleitperson aufnehmen – es lohnt sich also, die einzelnen Kliniken abzutelefonieren und gezielt nachzufragen.

Hebamme C. D. zu Wehenbeginn, Latenzphase und Väterrolle
Ich rate „meinen“ Frauen grundsätzlich, mit der Fahrt in die Klinik möglichst lange zu warten und erst dann loszufahren, wenn die Wehen wenigstens 1,5 Stunden lang alle 5-8 Min kommen (je nach Anfahrtsweg).

Davon weiche ich auch in Coronazeiten nicht ab. Ich erkläre nun noch ausführlicher, woran sich der Unterschied zwischen Vor- und Geburtswehen erkennen lässt, und versuche die Angst zu nehmen, das Kind könnte im Auto zur Welt kommen.
Und weil ich den Partner für eine ganz wichtige Stütze halte, rate ich auch, dass er seine Frau so weit wie möglich begleitet.

Die Situationen und Beschränkungen sind von Klinik zu Klinik teils sehr unterschiedlich und sicher auch nicht zuverlässig für die nächsten vier Wochen vorherzusagen.
Im hiesigen Krankenhaus soll an der Regelung, dass der Vater bei der Geburt (und bis 2 Stunden danach) dabei sein darf, nichts verändert werden. Deshalb mein Rat, weitestgehend zu Hause einen tatsächlichen Geburtsbeginn abwarten (regelmäßige Wehentätigkeit und/oder Blasensprung) und dann mit dem Partner in die Klinik.

Aufgrund der reduzierten Termine und Untersuchungen bei den niedergelassenen Gynäkologen, werden die Schwangeren derzeit auch weniger verunsichert und/oder „doch besser noch mal eben“ zur Kontrolle in die Klinik geschickt. Dadurch gibt es auch weniger vorgeburtliche Situationen, die die Unsicherheit, ob der Mann jetzt schon mitkommen soll, verringert.
Ansonsten meine Bitte an die Männer, lasst eure Frauen nicht alleine zum Arzt oder KH fahren, begleitet sie, soweit man euch lässt, nehmt euch Lektüre/Hörbücher mit ins Auto, um ggf. auch mal 1-2 Stunden wartend vor der Tür verbringen zu können.

Hebamme E. F. konzentriert sich auf die Fragen einer Einleitung
Das formulierte Anliegen an sich ist in meinen Augen schon schwierig, da es die Schwangere als willenlose Geschöpfe darstellt: Sie sollen kommen, sie sind angehalten, sie müssen dort warten, die Partner dürfen erst kommen…
NEIN…..Hier ist die Rede von freien, denkenden Bürgerinnen und Bürgern in einer Demokratie!!!
Da scheint es mir doch endlich mal eine sehr gute Gelegenheit zu sein, die Einleitung grundsätzlich zu hinterfragen.

Als Hebamme kann ich diese Fragen pauschal nicht beantworten. Was ist der Grund der Einleitung? Ist das ein sinnhafter Grund? Wurde der beste Zeitpunkt für die Einleitung, so sie sinnhaft ist, gewählt…, dann kann und wird es nicht tagelang dauern! Wurden von der betreuenden Hebamme alle physikalischen und pflegerischen Maßnahmen genutzt, um die medikamentöse Einleitung zu vermeiden?
Ich würde meinen, dass Corona und alle damit einhergehenden Facetten auch eine große Chance für uns alle bieten, über das Einleiten nachzudenken.

Hebamme G. H. betont das Individuelle jeder Geburt und wie wichtig der persönliche Kontakt zu einer Hebamme ist, der das berücksichtigen kann.
Ich gebe da keine allgemeingültigen Empfehlungen, da es sehr davon abhängt, inwieweit die Frauen auch außerhalb der Klinik betreut sind. Den Frauen, die ich persönlich betreue, biete ich in der Regel eine Latenzphasenbetreuung zuhause an. Dann können sie so lange wie möglich zuhause bleiben.
Diese Frauen kenne ich aber auch gut, inkl. ihrer Vorgeschichte und evtl. bestehenden Risiken. Ich finde es schwierig, zu einer Frage, die so hochindividuell ist, Tipps auf der Homepage zu veröffentlichen. Ich fände es sinnvoller, die Frauen zu ermutigen, diese Fragen mit einer Hebamme angepasst an ihre spezielle und individuelle Situation zu besprechen.

Natürlich hat nicht jede Frau eine Hebamme, aber ich finde für Aussagen zu dieser Fragestellung muss ein persönlicher Kontakt bestehen.
Noch ein kleiner Tipp: sofern mehrere Geburtskliniken im Umfeld zur Wahl stehen, sollten Sie auf jeden Fall dort anrufen und die aktuellen Regelungen erfragen, bevor sie hinfahren.
Falls Sie gesagt bekommen, dass der Partner nicht zugelassen wird, sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich nun gezwungen sehen, eine andere Klinik aufzusuchen bzw. zuhause zu bleiben. Manchmal hilft auch die Kontaktaufnahme zur lokalen Presse.
Foto: Pixabay free


11/2022

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