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Ultraschall – va­gi­nal

Invasive Untersuchung

In gynäkologischen Praxen wird schwangeren Frauen Vaginalultraschall angeboten, oft als erster von 3 Basisultraschall-Untersuchungen, die von den Krankenkassen erlaubt sind.

Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nur noch erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Der Wunsch der Eltern oder das Angebot durch Ärztlnnen ist wegen des Kinderschutzes nicht mehr als Grund für einen Ultraschall erlaubt. Frauen müssen jeder einzelnen Untersuchung nach Aufklärung zustimmen.

Achtsamkeit sich selbst gegenüber ist beim Vaginalultraschall besonders angebracht.
Die Annahme oder Fehlinformation ist weit verbreitet, dass diese Untersuchung Standard sei und darum gemacht werden müsse.
Wir wissen, dass gynäkologische Untersuchungen grundsätzlich bei sehr vielen Frauen zwiespältige Gefühle bzw. Widerwillen auslösen. Diese Empfindungen können beim Gedanken an Vaginalultraschall verstärkt auftreten.

Ebenso wichtig ist eine erhöhte Achtsamkeit dem Kind gegenüber: Beim Vaginalultraschall ist die Intensität der Ultraschallwellen für das Kind größer als bei einer Beschallung durch die Bauchdecke.
Vaginal ultraschallgeraetDas Ultraschallgerät zur vaginalen Untersuchung ist ein länglicher Stab, der vorn mit einem Schallkopf ausgerüstet ist. Dieser wird bis zum Muttermund in die Vagina geschoben, um das kleine Becken der Frau in alle Richtungen schallen zu können. Zweck der Untersuchung: Sichtbarmachen des Kindes in der Frühschwangerschaft, Suche nach Auffälligkeiten, Abklärung von Tastbefunden.

Anmerkungen
a) Vaginalultraschall ist eine invasive (eindringende) Untersuchungsmethode, die Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, triggern kann (Erinnerung wachrufen). Sie können einen Vaginalultraschall ohne Begründung ablehnen. ÄrztInnen haben diese Zusammenhänge kaum im Blick. Für sie handelt es sich um eine Routineuntersuchung. 

b) Natürlicherweise entwickelt sich neues menschliches Leben gut geschützt und verborgen im Innern der Mutter. Das Eindringen in den Raum des Babys durch Ultraschall über die Bauchdecke oder vaginal gilt als „standardmäßige medizinische Überwachung“. Hinweisen, dass Ultraschall die Entwicklung des Kindes stören oder sogar gefährden kann, wird damit begegnet, dass Beweise fehlen.

Aber die Auswertung wissenschaftlicher Studien durch Professor Otwin Linderkamp mahnt nach Befunden bei Tierversuchen und in der Zellbiologie zu größter Vorsicht, insbesondere in der Frühschwangerschaft.
Keine Frau darf zu einer Untersuchung gedrängt oder überredet werden. Frauen- und Elternrechte stehen über dem Berufsrecht von Ärztlnnen und Hebammen.
Argumentationshilfen, z. B. auch was Sie fragen können, finden Sie unter dem Stichwort VRANNI in unserm Geburts-ABC.

Achtung! Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen. Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als Ige-Leistung oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen.

Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist nicht verboten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anwenderlnnen.

Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten.
Ein Flyer erklärt in Kurzform den Sachstand 
Foto Fundort: tywkiwdbi.blogspot.com

11/2022

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