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Ultraschall – Stu­die Bun­des­amt für Strah­len­schutz 

BMU-Studie 2003 „Machbarkeit von Studien zur schädigenden Wirkung von diagnostischem Ultraschall in der Schwangerschaft auf die Gesundheit der Nachkommen.“

BMU-Studie - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

1. „Zusammenfassung
Abschlussbericht einer Machbarkeitsstudie zu Studienkonzepten für die Untersuchung von unerwünschten Effekten des pränatalen Ultraschalls.
Diese Studie behandelt die nicht geklärte Frage nach möglichen biophysikalischen nachteiligen Effekten durch diagnostischen Ultraschall während der Schwangerschaft.

Trotz der Beobachtung, dass Ultraschall durchaus in der Lage ist, Gewebsschäden zu verursachen (Dalecki 1999, Barnett 1997), gibt es kaum Studien zur Sicherheit der Ultraschallanwendung.
In den letzten Jahrzehnten nahm die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen pro Schwangerschaft ständig zu, wurden die einzelnen Untersuchungen verlängert und intensiviert und haben höhere Ausgangsleistungen der verwendeten

Ultraschallgeräte und erweiterte Vorschriften zu einer erhöhten Ultraschallexposition des Föten geführt (Henderson1995, Barnett 1998). Daher hat das Bundesamt für Strahlenschutz diese Studie in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, Empfehlungen für Studiendesigns zu erhalten, die geeignet sind, das gesundheitsschädliche Potential von pränatalem Ultraschall zu untersuchen.“

2. „Schlussfolgerungen
In der heutigen Situation, in der die Ultraschallexposition schwangerer Frauen zunimmt, die technische Entwicklung der Ultraschallgeräte fortschreitet und Sicherheitsaspekte eher vernachlässigt werden, verdient die Frage nach der Sicherheit der Nachkommen bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft verstärkte Aufmerksamkeit.

Da aus ethischen und praktischen Gründen randomisierte kontrollierte Studien zu diesem Themenkomplex heute nicht durchführbar sind, schlagen wir hier drei Designs von Beobachtungsstudien vor. Diese drei oben erläuterten Studiendesigns weisen verschiedene, sich aber ergänzende, Eigenschaften auf. Eine Kombination dieser drei Studien erlaubt es, die gesamte Bandbreite der Kurz- und Langzeiteffekte des pränatalen Ultraschalls zu untersuchen.“

GreenBirth: Nach Abschluss dieser Studie 2003 gab es einen Regierungswechsel. Darum folgten diesem Vorschlag der Forschungsgruppe unseres Wissens keine weiteren Studienaufträge eines nachfolgenden Bundesministers dieses Ressorts.

Erst 2019 konnte durch das BMU eine gesetzliche Verordnung zum Schutz ungeborener Kinder - mit Wirkung zum 31.12.2020 - verabschiedet werden.

11/2022

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