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Ultraschall: na­tür­lich und tech­nisch er­zeugt

Unterschiede 

Fledermäuse, einzigartige fliegende Säugetiere, jagen in abendlichen Sommernächten im Dunkelflug Insekten. Vor Ästen und Drähten weichen sie blitzschnell aus. Am Tag schlafen sie kopfüber in feuchten Baumhöhlen, Kellern und versteckten Häusernischen. Ihr Werkzeug zum Orten ihrer Beute: Ultraschallwellen. Die werden ausgestoßen, zurückgeworfen und von der Fledermaus als Beute oder Hindernis erkannt.

Natürlicher Ultraschall heißt es, sei für Menschen ungefährlich. Doch wie sieht es mit technisch erzeugten Ultraschallwellen aus?

Ursprünglich dienten Ultraschallwellen als Waffe in der Kriegsführung zur See.
Inzwischen werden Ultraschallwellen breit eingesetzt. Anwendungsfelder beim Menschen sind die Diagnostik (z. B. in der Schwangerschaft) und die kosmetische oder medizinische Behandlung (z. B. zum Abschmelzen von Fettpolstern oder Zertrümmern von Gallensteinen). Ultraschallwellen müssen hier genau dosiert werden.

Die seit Jahren unter Fachleuten geführte Kontroverse, ob Ultraschall in der Schwangerschaftsbegleitung eingesetzt werden darf, spitzt sich in der Frage zu, ob der Ultraschall ein Risiko für das Baby birgt oder völlig harmlos ist.
In der medizinischen Diagnostik wird der Ultraschall eingesetzt, weil er durch Aufprall und Zurückwerfen in unterschiedlichen Gewebeschichten in ein Bild umgesetzt werden kann. Das ist ein diagnostischer Vorteil, der aus der Medizin insgesamt nicht wegzudenken ist.

Versuchsreihen an Tieren und Zellkulturen, bei denen messbare Zellveränderungen durch Wärme und mechanische Einwirkungen nachgewiesen wurden, führten jedoch zur Vorsicht in der Schwangerschaft. Aufgrund der Verletzlichkeit in der Embryonalzeit und wenn die Knochenbildung des Babys vorangeschritten ist, sieht der Gesetzgeber ein Risiko für das ungeborene Kind. Er entschied, ab 31.12.2020, unnötige Beschallungen – wenn keine medizinische Indikation vorliegt – zu untersagen.

Dem Kinderschutz wird damit Vorrang gegeben vor verständlicher Neugier der Eltern, des medizinischen Personals und vor wirtschaftlichem Interesse von Anbietern.
Auch ungeborene Kinder haben schon Rechte. Diese beinhalten, dass unnötige Störungen, Lärm und ungesunde Lebensweisen einer bestmöglichen Kindesentwicklung entgegenstehen und darum gemieden werden müssen.

Das wird auch schon im Mutterschutzgesetz deutlich, welches für die Berufstätigkeit gilt. Nur weil etwas technisch möglich ist, bedeutet es nicht, dass es risikofrei ist.
Die ungestörte und geschützte Entwicklung Ihres Babys ist die beste Voraussetzung für ein langes gesundes Leben. Ihr Baby ist nie wieder so verletzlich wie in der Zeit vor seiner Geburt. Darum sind Achtsamkeit und Vorsicht seiner Eltern und ein Hören auf die eigene innere Stimme beste Voraussetzungen, ein gesundes Baby zur Welt zu bringen.

10/2022

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