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Schwanger­schafts­kon­flikt – §  218 

Selbstbestimmung statt Kriminalisierung

Nach § 218 Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wenn keine soziale, medizinische oder kriminologische Indikation (Notwendigkeit) besteht, gelten Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig.

Blatt N E FußFoto: Nicole Ebrecht-Fuß
Schwangerschaftsabbrüche dürfen vom Arzt nur mit Einwilligung der Frau vorgenommen werden. Für den Schwangerschaftsabbruch besteht eine Beratungspflicht.

Einige Gedanken zu... Basiswissen, medizinische Indikation, kriminologische Indikation, Schwangerschaftsabbruch und Rechten des Kindes, was es aus pränatalpsychologischer Sicht zu bedenken gibt, was es für ein Kind bedeuten kann, unerwünscht zu sein….


09/2023

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