Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen.
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Deshalb gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden - allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist.
09/2023