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Mutterschutz

ab dem 1. Juni 2025 erweitert 

 

Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche erhält eine Frau einen gesetzlichen Mutterschutz, um sich von dem Geschehen zu erholen. Wichtig zu wissen: je länger eine Schwangerschaft gedauert hat, desto länger ist dann auch die Zeit des Mutterschutzes. 

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