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Kristeller-Hand­griff (Fun­dus­druck) – Ve­to­recht  

Was steht dazu in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Wir zitieren und markieren mit „…“ und Ziffernangabe. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".

GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.

Leitlinie: „Fundusdruck soll nicht ausgeübt werden. Nur unter strenger Indikationsstellung kann diese Maßnahme erwogen werden…“ (8.21)
Es werden Bedingungen genannt, unter denen das Kristellern überlegt werden kann: Die gebärende Frau muss einverstanden sein, sie hat ein Vetorecht, es muss mit ihr ständig Kontakt gehalten werden. Das Kristellern dürfe nur in der letzten Phase des Austritts des Kindes angewandt werden. Die Ausführung müsse im selben Rhythmus wie die Wehen erfolgen. Zustimmung der Kommission 100 %.

kristeller stop free

GreenBirth
Wir bedauern es, dass Kristellern (Fundusdruck) trotz massiver Kritik noch in sehr engem Rahmen erlaubt ist, zwar mit Vetorecht für die gebärende Frau. Die Nennung einzelner Bedingungen unter denen das Kristellern erwogen werden kann, zeigt die bisherigen Vorgehensweisen, die Frauen beklagten. Der Eingriff ist seit Jahren höchst umstritten und in mehreren Ländern verboten. Frauen, die in der Klinik gebären wollen, sollten diesen Punkt in einem Vorgespräch mit der Klinik erwähnen.
Wir empfehlen, zu lesen, was die Klinikhebamme Iris Eichholz zum Kristeller-Handgriff  S. 43 schreibt. Bitte beachten Sie: Der allgemeine Teil S. 43 genügt für Sie, wenn Sie schwanger sind. Ab S. 43 "Die Wirklichkeit im Kreißsaal stellt sich aber häufig wie folgt dar..."  sollten Sie lesen lassen.

Die 100 %ige Zustimmung der Leitlinienkommission zeigt, dass allen Mitgliedern dieser Missstand bewusst war.

 

Wichtige Informationen auch bei Youtube verfügbar, die verdeutlichen, warum Frauen Bescheid wissen sollten, warum sie beim Kristeller-Handgriff ein Vetorecht haben. Bitte beachten Sie unsere Lese- und Hörempfehlung auch hier.

10/2022

 

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