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Kristeller-Hand­griff – ein ge­burts­me­di­zi­nisch um­strit­te­ner Ein­griff 

Handgriff mit Folgen

Die Methode wurde im 19. Jahrhundert von Dr. Samuel Kristeller entwickelt, um den Geburtsverlauf zu erleichtern. Der damaligen Zeit und Häufigkeit von Geburten entsprechend wollte Dr. Kristeller Frauen unterstützen, die schon zahlreiche Kinder bekommen hatten und deren Muskulatur erschlafft war.

Beim Kristeller-Handgriff wird von außen „mit beiden Händen der Steiß des Kindes umfasst und das Kind zeitgleich mit der Wehe und in Absprache mit der Gebärenden achsengerecht in Richtung Beckenausgang geschoben. Sobald die Wehe nachlässt, wird auch der Druck von außen aufgehoben."(1) Voraussetzung dafür ist, dass der Muttermund vollständig geöffnet ist. Zudem muss sich das Kind in entsprechender Position mit dem Köpfchen im Beckenausgang befinden. Idealerweise lässt sich so zum Beispiel eine vaginal-operative Entbindung (Saugglocken- oder Zangengeburt) vermeiden.

Jedoch: Kristellern wird seit längerer Zeit als umstrittene geburtshilfliche Maßnahme angesehen, da das ‚Herausschieben‘ des Kindes teilweise mit Kraft vorgenommen werden muss und dies unter den Presswehen als gefährlich und sehr notvoll empfunden werden kann.

Deswegen wurde diese Maßnahme in einer neuen S3-Leitlinie (2020) aufgegriffen und streng geregelt, so dass die Frau z. B. ein Vetorecht bekommt. Lesen Sie, was Sie über diese Empfehlung für das Klinikpersonal wissen sollten.
Leitlinie zum „Fundusdruck"/Kristellern


In einem angefügten Teil berichten wir von Vorfällen, die schwangere Frauen nicht hören und lesen sollten. Sie können von begleitenden Menschen gelesen werden, damit schwangere Frauen von diesen darüber informiert werden, warum sie von ihrem Vetorecht für diesen Eingriff Gebrauch machen sollten.

(1)Iris Eichholz: Kinderrechtsverletzungen während Schwangerschaft, Geburt und in den ersten Lebenstagen Hrg. GreenBirth 2019

10/2022

 

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