Kinderrechtskonvention
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Aus der Pressemitteilung der National Coalition Deutschland vom 4. April 2017
Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.
Marita Klippel-Heidekrüger erläutert Besucherlnnen der Gaim-Tagung die Kinderrechte und ihre Verankerung bei der UN und im deutschen Rechtssystem.
„Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt eine Sprecherin der National Coalition (NC) Deutschland. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der NC, betont: „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen….“
Die National Coalition Deutschland setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. GreenBirth e.V. ist seit 2014 Mitglied bei der NC und tritt für Kinderrechte vor, während und nach der Geburt ein.
10/2022