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Kaiserschnitt­zah­len seit 1991 – ex­tre­me Schwan­kun­gen

Häufigkeit zwischen 10,4 und 66,7 % (1)

Deutschland hat 686 Geburtskliniken. Die Gründe für die enormen Unterschiede bei der Häufigkeit von Kaiserschnittoperationen sind nicht immer klar. Allerdings ist es nach wie vor so, dass in den östlichen, neuen Bundesländern die Kaiserschnittraten deutlich niedriger liegen als in den alten. Seit 1991 liegen Vergleichszahlen vor.

Zu diesem Zeitpunkt lag die Kaiserschnittrate in den neuen Bundesländern bei 10 %. In den westdeutschen Bundesländern lag sie bereits bei 17 %. Diese Schere blieb bestehen. Die steigenden Zahlen im Westen lagen immer um rund 7-10 % höher als die Zahlen im Osten. Die veröffentlichten Durchschnittszahlen wurden erst im Laufe mehrerer Jahre von der Öffentlichkeit genauer untersucht. Vor allem die Aussagen, Frauen von heute seien eben „kränker und älter" als frühere Generationen, ließen sich nicht aufrechterhalten.

Inzwischen gibt es eine Leitlinie zum Kaiserschnitt (2). Frauen/Paare sollten sich damit befassen, wenn sie in der Situation sind, über eine naturgemäße Geburt z. B. auch nach Kaiserschnitt nachzudenken. Es macht Sinn, sich bei Kliniken in der Umgebung nach der Höhe der Kaiserschnittzahlen zu erkundigen.
Eine besondere Situation besteht bei Universitätskliniken, die immer auch zu Lehr - und Lernzwecken bestimmte Operationen durchführen. Dafür sprechen die Kaiserschnitt Zahlen, die bei Uni-Kliniken höher liegen als bei allen anderen Krankenhäusern.

(1) Vgl. Deutsches Ärzteblatt Jg.117, Heft 27-28 vom 6. Juli 2020
(2) Mit Leitlinien wird versucht, auf der Basis von wissenschaftlichen Studien Handlungsorientierungen zu geben. Z. B. muss nach der neuen Leitlinie jede Mutter nach Kaiserschnitt beim ersten Kind über die Möglichkeiten und Vorteile einer Vaginalgeburt aufgeklärt werden. Vorher galt „einmal Kaiserschnitt immer Kaiserschnitt". Bei einer Indikation, die eindeutig ist (z. B. wenn die Plazenta vor dem Muttermund liegt) wird kein vernünftiger Mensch einen Kaiserschnitt ablehnen.

10/2022

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