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Herztonmessung – Hörrohr, Ultraschall: Dopton und CTG

Herztöne – weil das Baby lebt

Das Pinard-Hörrohr wird überwiegend von Hebammen benutzt. Es erfordert Erfahrung. Der Herzschlag des Babys kann erst ab ca. der 25. Woche von der Hebamme gehört werden. Für die Mutter sind die Herztöne ihres Babys nicht hörbar. Manche Hebammen benutzen inzwischen ein Dopton-Gerät, bei dem ab ca. der 12. Woche der Herzschlag abgehört werden kann. Das Dopton arbeitet mit Ultraschall. Das ist für Hebammen erlaubt.

Die Nutzung des Dopton ist von den neuen Vorgaben des Gesetzes nicht tangiert. (Deutscher Hebammenverband 16.11.2020)
Auf dem Gesundheitsmarkt werden Dopton-Geräte zur Selbstanwendung angeboten. Wir raten dringend vom Gebrauch dieser Geräte ab.

In Arztpraxen wird regelmäßig das CTG (Cardiotokogramm/ Ultraschall-Herztonmessung) zum Abhören der kindlichen Herztöne eingesetzt. Auch das CTG ist ein Gerät, das mit Ultraschall arbeitet. Ultraschall ist umstritten. Ein Beweis der Unschädlichkeit gibt es nicht. Gemäß den Mutterschaftsrichtlinien wird die Herztonüberwachung per CTG erst ab dem errechnetem Geburtstermin (ET) empfohlen. Diese Empfehlung wird häufig missachtet. Sie als Eltern sollten sich an dieser Stelle für die Einhaltung der Bestimmungen zum Kinderschutz einsetzen. Der Gesetzgeber hat einer Reduzierung des Ultraschalls ausdrücklich wegen des Kinderschutzes angeordnet. Dem Kinderschutz gibt er Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten (z. B. damit mehr abgerechnet werden kann.) Ultraschall ohne medizinische Indikation ist eine Ordnungswidrigkeit. Erlaubt sind die drei Basisultraschalle.

GreenBirth: Wir verweisen auf Studien zum Ultraschall.

06/2021

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