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Hebammen – Al­lein­stel­lungs­merk­mal Ge­burts­hi­lfe 

Gesunde Frauen mit gesunder Schwanger­schaft gehören in die Hände von Hebammen

Viele wissen es nicht oder können es kaum glauben: Hebammen sind hierzulande die Einzigen, die physiologische Geburten selbstständig leiten dürfen. Das ist berufsrechtlich so geregelt.
hebammen fuer jede frauInfolge dieses Alleinstellungsmerkmals haben Ärzte die gesetzliche Pflicht, zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, die „Hinzuziehungspflicht“.
Hebammen sind jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die gebärende Frau ärztliche Hilfe erhält, sobald sich ein Geburtsverlauf andeutet, der vom Gesunden abweicht.
ÄrztInnen sind für pathologische Geburtsverläufe ausgebildet und zuständig. In diesem Fall geht die Verantwortung für die Leitung der Geburt auf den Arzt über. Die Hebamme assistiert entsprechend ärztlicher Anordnung eigenständig (HebRefG, S.58).
In der außerklinischen Geburtshilfe gibt diese berufsrechtliche Regelung Eltern die Sicherheit, dass die Geburt in die Klinik verlegt wird, wenn Probleme auftreten.
Es erstaunt immer wieder, wie viele ÄrztInnen sich als die ExpertInnen von Geburten darstellen und vor Geburten warnen, die Hebammen selbständig und eigenverantwortlich leiten. Das mag daran liegen, dass sie selbst kaum Erfahrung mit physiologischen Geburten haben und auf pathologische Verläufe fokussiert sind, die ein geburtsmedizinisches Eingreifen erfordern.

Immer wieder wird versucht, die Hinzuziehungspflicht und das Alleinstellungsmerkmal Geburtshilfe in Frage zu stellen, zuletzt in einem Appell der Präsidentin des Berufsverbandes der Frauenärzte.  Darauf hat GreenBirth, zusammen mit vielen Elterninitiativen mit einem Offenen Brief reagiert. Alle bekannten Elterninitiativen haben unseren Brief unterstützt.
Prof.  Klosterman, Universität Amsterdam: „Viele...Ärzte glauben fest daran, dass wir alles verbessern können, sogar die natürliche Geburt bei einer gesunden Frau. Diese Philosophie ist die Philosophie jener, die glauben, dass es bedauernswert ist, dass sie bei der Erschaffung Evas nicht hinzugezogen wurden, weil sie es besser gemacht hätten...“(1) 

Das Alleinstellungsmerkmal Geburtshilfe macht die Bedeutung der Hebammen für die Geburtshilfe insgesamt deutlich. Unverständlich, dass dieser Beruf einer der am schlechtesten bezahlten Frauenberufe ist – bei gleichzeitig höchster Verantwortung für das Wohlergehen ganzer Generationen von Müttern und Kindern.
Das ist mit ein Grund für die Akademisierung der Hebammenausbildung.
Künftig studieren Frauen an Universitäten/Fachhochschulen in dualen Studiengängen. Dual bedeutet, dass sowohl Theorie als auch Praxis ausgewogen vermittelt werden.
Anders als vorher wird es Pflicht, physiologisch verlaufende Geburten außerhalb der Klinik kennen zu lernen. Das war bisher nur als Möglichkeit gegeben. Viele Hebammen haben sich auf eigene Kosten fortgebildet, um außerklinische Geburten selbständig und eigenverantwortlich begleiten zu können. Vor allem wegen dieses persönlichen Engagements gibt es weiterhin die außerklinische Geburtshilfe in Geburtshäusern und zuhause.

Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft diese wertvolle und unverzichtbare Aufgabe sehen, würdigen und uns dafür stark machen, dass es genug gut ausgebildete und angemessen bezahlte Hebammen gibt, damit Frauen auch in Zukunft den Ort der Geburt ihres Kindes frei wählen können. Was wir jetzt tun, tun wir für unsere Töchter und Enkelinnen.

(1) MacNaughton Dunn. In: Wulf Schiefenhöfel et.al (Hg): Gebären – Ethnomedizinische Perspektiven und neue Wege, VWB Verlag Berlin 1995, S.  226.

12/2022

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