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Dammschnitt – En­de der Rou­ti­ne 

Frauen können Mitspracherecht nutzen

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

stop saving perineum pixabay freeFoto: Pixabay free

Seit Dezember 2020 gibt es eine neue S3-Leitlinie. Diese enthält Empfehlungen für das geburtshilfliche Personal. S3 bedeutet, dass von hohem wissenschaftlichen Standard auszugehen ist. Insbesondere bei den Empfehlungen zum Dammschnitt gab es in der Kommission erhebliche Meinungsverschiedenheiten, abzulesen an einer Stellungnahme, die der Leitlinie beigefügt ist.

Einerseits konnte durchgesetzt werden, dass Dammschnitte aus Routine nicht mehr gemacht werden sollen. Andererseits wurde festgelegt, dass ein Dammschnitt erfolgen kann.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) in dem viele Frauenärztinnen Mitglieder sind und Mother Hood, die mit Sitz und Stimme bei den Verhandlungen anwesend waren, verneinten diesen Beschluss und begründeten dies in einer gemeinsamen Stellungnahme. Diese gipfelt in dem Satz:

„Mother Hood e. V. und der AKF e. V. kritisieren daher die Empfehlung für eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die sexuelle Gesundheit der Mutter verletzt, deren Evidenzlage unzureichend dargestellt ist und für deren grundsätzlichen Nutzen ein Nachweis fehlt. Weitere Forschung zum grundsätzlichen Nutzen der Maßnahme wird gefordert. Die Empfehlung 8. 4. kann gestrichen werden, da Empfehlung 8. 3 für ausreichend erachtet wird.“

GreenBirth hat zu diesem Thema ein Video bei Youtube veröffentlicht. Auch stellen wir einen Zusammenhang zwischen Dammschutz, Geburtshaltungen und zum natürlichen Pressdrang her. (8 Min.)

GreenBirth: Dammschnitte aus Routine werden, so hoffen wir, laut S3-Leitlinie nun der Vergangenheit angehören. Dammverletzungen können kleinere oder größere Gewebsrisse sein, die in aller Regel besser heilen als Schnitte. Dammschnitt aus Routine und/oder zur Beschleunigung der Geburt – ohne nachgewiesenen Nutzen – muss zu dem gemacht werden, was er ist: Eine Körperverletzung ohne Not und ohne Einwilligung, die gegen Artikel 2 Abs. 2 im Grundgesetz verstößt.
Die S3-Leitlinie hält am Dammschnitt fest: „Wenn eine Episiotomie durchgeführt wird...", und damit an dieser Körperverletzung. Es ist ein Ärgernis von enormer Bedeutung und kann keinesfalls hingenommen werden.

Wir empfehlen Frauen, dass sie bei einem Aufnahmegespräch in der Klinik schriftlich niederlegen, dass ein Dammschnitt nur orientiert am Befinden das Kindes gemacht werden darf. Frauen sollten bei der Geburt eine aufrechte Haltung bevorzugen, weil sich dann das Becken mit seinen beweglichen Teilen optimal weiten kann. Daraus ergibt sich auch, dass Frauen die Geburt ohne Wehenmittel - d. . ohne künstliche Beschleunigung - planen und sie sich die Zeit und den Raum nehmen, den sie brauchen.

Unsere Empfehlung fußt auf der Dissertation von Grudrun Nitsche, die 2006 in der Uni-Klinik Groß Hadern durchgeführt wurde. Das beeindruckende Ergebnis: Dammschnitte, orientiert am Befinden des Kindes, führen zu Eingriffen unter 10 %. Das hat ein Vergleich ergeben. Diese Studie entspricht hohem wissenschaftlichen Standard (randomisiert) ist aber noch nicht in einer Zeitschrift veröffentlicht und wurde darum bei der S3 -Leitlinie nicht berücksichtigt.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Dammschnitt selten anwenden.

10/2022

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