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Baby-­Kino, Baby-­TV, Baby-Vie­wing ..., wa­rum nicht mehr er­laubt?

Gesetzgeber stellt Schutz Ungeborener über Verkaufsinteresse  

Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen.

gesundheitsmarkt igel bezahlen1Foto: privat
Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als Ige-Leistung oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen. Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist nicht verboten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anwenderlnnen.

Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten.
Hier finden Sie Erklärungen und Stellungnahmen von Verbänden, nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden sowie Hinweise aufwissenschaftliche Studien zur Wirkung von Ultraschall.

Zum erlaubten Basisultraschall

Drei Untersuchungen werden in der Arztpraxis als „Basisultraschall“ bezeichnet, den schwangeren Frauen wie Vorsorgeleistungen angeboten und von den Krankenkassen bezahlt. Dabei weist die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) auf das ALARA-Prinzip hin. Ärzte werden angehalten, so wenig und so kurz wie irgend möglich mit diesen „nicht ionisierenden Strahlen“ zu schallen, um Risiken für das Baby gering zu halten.

Ultraschallbilder anzufertigen, die nicht medizinisch indiziert (angezeigt) sind, wird von keiner Gesundheitsbehörde empfohlen, im Gegenteil. Von nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden werden Warnungen ausgesprochen.

Das Risiko tragen allein die Eltern und das Baby mit seiner Gesundheit. Die Aufklärung über die Wirkung von Ultraschallwellen auf Kinder vor der Geburt muss jetzt erfolgen.

Was man Ihnen als „KonsumentIn/VerbraucherIn/NutzerIn“ nicht sagt:
dass für das Kind nachweislich Gefahren bestehen. Ultraschall ist eine Technik, die zur Diagnose entwickelt wurde. Ultraschallwellen durchdringen das Geweben des Babys und müssen von den kindlichen Zellen zurückgeworfen werden, um ein Bild auf dem Monitor zu erzeugen. Durch mechanische und thermische Einwirkung können Zellen nachhaltig beschädigt und Gehirnfunktionen beeinträchtigt werden. Das hat man in Tierversuchen festgestellt.

Ultraschall ermöglicht den Blick hinein in die Gebärmutter. Man kann sehen, dass Babys am Daumen nuckeln, schlucken, strampeln, … ein kleiner Mensch in seiner eigenen Wasserwelt. Ultraschallwellen werden durch das Fruchtwasser abgeschwächt, darum sind viele Bilder unscharf. Auch kommt es nicht selten vor, dass ein Baby sich wegdreht. Es ist nicht nachweisbar aber möglich, dass die Kinder eine Störung wahrnehmen.

Aus der Sicht des Babys: Ultraschall ist ein invasiver Eingriff. Ob Babys das Eindringen in ihre geschützte Welt als störend, ängstigend oder gleichgültig erleben, kann nur vermutet werden. Sicher ist, dass Babys auf die Störung emotional reagieren. Das haben Frauen immer wieder berichtet. Ein sog. „Winken“ des Babys könnte der Versuch sein, unangenehme Vibrationen abzuwehren, dessen Ursache es nicht kennt. Was ein Anbieter als „nicht kooperativ“ nennt, kann auch ein Abwenden oder Schutz suchen des Babys bedeuten. Welche Wirkungen Schallwellen auf Zellen, Gewebe, Organe, Gehirn, Keimzellen haben, wurde vielfach erforscht. Ultraschallwellen sind hochenergetisch und nicht ohne Risiken, egal, ob nach Fehlern gesucht oder Einblicke in den Lebensraum des Babys gemacht werden.

Untersuchungen und Wirkungen:
o „Die von Ultraschall ausgehenden Vibrationen im Gewebe führen zu Dehnung, Scherung und Kompression einzelner Zellen und Gewebe, die feinste Verletzungen bis zu Einrissen verursachen können.“
o „Besonders empfindlich gegenüber mechanischer Belastung sind die Gewebe des Embryos im 1. Trimenon [1.-3. Monat], die – insbesondere im Gehirn - durch relativ lockere Verbindung der Zellen charakterisiert sind…“
o „Bei ungeborenen Nagetieren verursachte ein durch Ultraschall bedingter Anstieg der Körpertemperatur auf 40-41°C Fehlbildungen und Minderwuchs…“

Diese Hinweise entnehmen wir der Expertise Pränatale Ultraschall-Untersuchungen: Gesundheitsrisiko für die Kinder? Die stellte uns Prof. Dr. Otwin Linderkamp zur Verfügung zu stellen. Er durchforstete 2017 sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Datenbanken, um seriöse Studien aus dem In- und Ausland auszuwerten.Seine Schlussfolgerung:
„Die Anwendung von pränatalem Ultraschall – früher, häufiger, länger, stärker – verschiebt das Risiko-Nutzen-Verhältnis zurzeit zunehmend in Richtung Risiko. Dieser gefährliche Weg muss und kann im Interesse unserer Kinder aufgehalten werden, ohne auf die wirklichen medizinischen Vorteile der pränatalen Ultraschall-Diagnostik zu verzichten.“
Eltern sollten sich die Frage stellen, ob Ihnen der Blick in den Mutterleib so viel Wert ist, dass sie dafür irreparable Schäden ihres Kindes riskieren. Die Gebärmutter ist kein Gefäß, in das ohne triftigen Grund mit naturfremder „nicht ionisierender Strahlung“ eingedrungen werden darf.

Die Mutter/schwangere Frau ist die erste Lebenswelt, das erste Universum des Kindes, das ihm Schutz, Wärme und Sicherheit bieten sollte. Das Baby hat vorgeburtlich ein (Menschen)Recht darauf, ungestört zu wachsen. Babys sind kein Ding zu dem durch die Bauchdecke oder Vagina der Mutter hindurch vorgedrungen werden darf.
Kindern ist respektvoll zu begegnen. Sie sind von Anfang an ein Wer und nicht ein Was. Ungeborene Kinder haben Menschenrechte, z. B. auf eine gesunde Entwicklung von Anfang an.

11/2022

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