Aktuelles
Grafik: Pixabay free
Studie: Wie erleben Frauen den Kristeller-Handgriff?
Im Bonner Universitätsklinikum wurden Frauen befragt, bei denen der Kristeller-Handgriff angewandt wurde. Bei dieser Intervention soll in der letzten Geburtsphase vom Oberbauch her bei Wehentätigkeit mitgeschoben werden. Der Griff ist national und international umstritten. Nach der S3-Linie haben Frauen ein Vetorecht. Die Studie zieht ein Fazit: „Wenn sie [die Maßnahme] angewendet wird, muss sie verständlich erklärt und mit Einwilligung durchgeführt werden. Die in der S3-Leitlinie empfohlenen Bedingungen wie Zustimmung und Vetorecht sollten konsequent umgesetzt werden.“ Mehr lesen
Blockierung während der Geburt meist vermeidbar
"Eine gute Lösung ist die Prävention. Einer mechanischen Blockierung unter der Geburt geht meist ein schlecht "überwachter" Geburtsprozess voraus. In der Schwangerschaft braucht es schon eine Vorbereitung auf die Geburt des Kindes. Nicht in die natürliche Entwicklung von Baby, Gebärmutter und Plazenta eingreifen. Keine Ängste schüren, Zeit lassen überflüssige Interventionen und Medikationen absetzen, sich nach dem allgemeinem Zustand von Mutter und Kind richten, und nicht nach dem ET!
Keine Einleitungen! Das Kindchen hat seine innere Uhr, da arbeiten Körper, Geist und Seele zusammen, damit es sich langsam – oder manchmal auch im Eiltempo – auf den Weg nach draußen macht. Sie freuen sich doch so sehr darauf, endlich draußen zu sein! Und dann geht meistens alles gut nach diesem zeitlosen, natürlichen Programm". Eva-Maria Müller-Markfort, Dipl. Hebamme
Hier mehr Informationen zur "Programmierten Geburt", die in den 1970er Jahren in Irland eingeführt wurde.
"Das Kind ins Leben heben"
Hörenswerte Dokumentation & Feature über die Geburtshilfe von Hebammen.
Wiederholung vom 04.11.2025 · 30 Min.
Nachhören
Ab Min. 18 geht es um die rechtlichen Befugnisse der Hebamme bei der außerklinischen Geburtshilfe, um die Haftpflichtversicherung usw. Diese Angaben sind heute (2026) nicht mehr aktuell und können bei Interesse bei der Hebamme erfragt werden.
„Babyfernsehen gegen Bezahlung abschaffen“,
das fordert der Chef des Medizinischen Dienstes, Stefan Gronemeyer. Er warnt Eltern vor medizinisch nicht erforderlichem Ultraschall zum Schutz des ungeborenen Kindes. Dieser ist ohnehin seit 2021 verboten. Erlaubt sind nur insgesamt drei Basisultraschall-Untersuchungen. Es scheint so zu sein, dass sich Arztpraxen nicht an das Gesetz halten und unwissende Eltern nach Ultraschall verlangen, sagt Gronemeyer. Mehr lesen
Petition pro Hebammen – Bitte mitzeichnen
ICM (International Confederation of midwives) hat eine internationale Petition zur Stärkung der Hebammen
gestartet. Bis zum nächsten Kongress in Lissabon 2026 sollen eine Million Unterschriften erreicht werden. Sie fordern Regierungen und Verantwortliche im Bereich Gesundheit auf, den Hebammenberuf zu unterstützen, auszubauen und nachhaltig zu sichern. Wir unterstützen diese Kampagne sehr gerne, gerade im Hinblick auf das neue Hebammenhilfegesetz, was neben wenigen Verbesserungen vor allem für die außerklinisch tätigen Hebammen viele Nachteile bringt und die Einnahmen reduziert. Petition aufrufen über: www.millionmore.org