Ärger mit der Arztpraxis?
... wegen Mitbetreuung durch eine Hebamme?
Hebammen und Ärzte können gleichberechtigt Vorsorge bei Schwangeren durchführen
Hebammen Berufsrecht:
Die Befugnisse sind national und entsprechend dem EU-Recht geregelt. Sie umfassen einen Betreuungsbogen von der Aufklärung über Fruchtbarkeit, Empfängnis, und die Begleitung während der Schwangerschaft, Geburt bis zum Ende der Stillzeit. Wenn es während der Schwangerschaft eine Auffälligkeit gibt, ist eine Hebamme verpflichtet, die Frau an den Arzt zu überweisen. Laut WHO gelten 85% der Frauen als gesund. Nur 15% benötigen ärztliche Hilfe. Die Befugnis, eine Geburt zu begleiten, ist ihr Alleinstellungsmerkmal. Kein Arzt, keine Ärztin darf im Normalfall eine Geburt ohne eine Hebamme begleiten.
Ärzte Berufsrecht:
Ärzte dürfen Vorsorgeuntersuchungen durchführen, genau wie die Hebamme. Ihr Schwerpunkt soll die Behandlung Schwangerer sein, wenn sich Abweichungen von der Norm zeigen. Sie allein behandeln kranke Schwangere. Zur Geburt sind sie verpflichtet, eine Hebamme hinzuzuziehen. Bei schwierigen Geburten sind medizinische Handlungen (Operationen, Medikamente, Anordnungen) dem Arzt vorbehalten. Jedoch ist die Anwesenheit einer Hebamme auch bei einer Operation Pflicht. Ärzte haben darüber hinaus die Erlaubnis, Tests und IGe-Leistungen des Gesundheitsmarktes den Schwangeren anzubieten (mehr als 100). Auch der Ultraschall ist den Ärzten vorbehalten.
Warum kann es zwischen beiden Berufsgruppen zu Unstimmigkeiten kommen?
Im Laufe von Jahrhunderten wurden Hebammen immer wieder an den Rand gedrängt. Bis heute wird es ihnen schwer gemacht, ihrem Beruf nachzugehen. Immer wieder hören wir von Versuchen, die Hebammenarbeit herabzuwürdigen und die Kompetenz von Hebammen zu untergraben. Das ist durch nichts zu rechtfertigen, rechtlich nicht zulässig und eine unfaire Diskriminierung.
Eltern haben Rechte
Nach dem Grundgesetz, Artikel 2 Absatz 2, ist jeder Mensch hierzulande für die eigene Gesundheit selbst zuständig.
Schwangere/Eltern tragen die Verantwortung auch für ihr ungeborenes Kind. Diese Verantwortung haben nur sie, niemand sonst.
Eine Schwangere kann frei wählen, ob und wann sie zur Vorsorge gehen möchte, ob sie zum Arzt oder zur Hebamme oder abwechselnd betreut werden möchte.
Niemand hat ihr dabei Vorschriften zu machen. Das gilt auch für den Geburtsort. Den kann sie frei wählen. Tatsächlich gibt es viel zu wenige Hebammen, die z. B. eine Geburt zuhause oder im Geburtshaus begleiten können. Darum sollten Frauen sich gut über die in der Klinik gültigen Leitlinien (s. Buchstabe L in unserm ABC) informieren.
Wenn Sie Erfahrungen machen, dass Ihnen Arzt oder Ärztin die Begleitung durch eine Hebamme ausreden wollen, können Sie solch einen Vorfall melden. Dafür stellen wir ein Formular zur Verfügung. Es enthält drei Adressfelder, d. h. es soll an Ihre Arztpraxis gesendet werden, an die Kassenärztliche Vereinigung (über Suchmaschine finden) und an die Aufsichtsbehörde des Gesundheitsministeriums Ihres Bundeslandes.
1. Sie haben das Recht Ihren persönlichen Weg zu gehen.
2. Viele Frauen wollen ihr Recht auf eine ungetestete Schwangerschaft und Nichtwissen in Anspruch nehmen. Das ist leichter bei einer Hebammenvorsorge zu realisieren.
3. Es ist unfair, Konkurrenzen auf dem Rücken schwangerer Frauen auszutragen. Frauen brauchen während Schwangerschaft und Geburt oft beide Berufsgruppen, – Hebammen in der Schwangerschaft und während der Geburt oft und Ärzte manchmal.
4. Ärztliche Zusatzangebote in der Schwangerschaft sind eine lukrative Einnahmequelle. Besorgten Eltern lassen sich Tests und Zusatzuntersuchungen leicht verkaufen. Das alles entfällt, wenn eine Frau/Mutter die Vorsorge bei einer Hebamme machen lässt.
Gute Erfahrungen mit H
ebammen sprechen sich herum. Auch hat der Gesetzgeber z. B. die Zusatzeinnahmen durch Ultraschallvideos und -Fotos gesetzlich eingeschränkt. Es kann sehr wichtig sein, dass Eltern gut auf ihr Kind und ihren Geldbeutel achten. Nicht alles, was teuer ist, ist auch gut für eine entspannte und gelassene Schwangerschaft. Stress lässt sich vermeiden. Melden Sie, wenn Sie Ärger mit der Arztpraxis bekommen. Es ist sinnvoll, wenn Sie den Mut aufbringen und das, was geltendem Recht widerspricht, melden.
Wenn Sie uns als GreenBirth zusätzlich informieren, erfahren die Empfänger des Formulars (Ihre Arztpraxis, die Kassenärztliche Vereinigung und die Aufsichtsbehörde des Gesundheitsministeriums Ihres Bundeslandes), dass Sie als Mutter nicht allein dastehen.
04/2026
