Ultraschall Sinn und Risiken

Untersuchungen gesetzlich neu geregelt

Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen. Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als IgeL-Angebot oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen. Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist erlaubt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anwenderlnnen. Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten.
Mehr zu Erklärungen von Verbänden, nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden und wissenschaftlichen Stellungnahmen erfahren Sie hier.

Wir stellen den weiteren Ausführungen voran dieses Zitat des Neonatologen und langjährigen Chefs der Frühgeborenenabteilung der Heidelberger Universitätskinderklinik Otwin Linderkamp:

"Die Anwendung von pränatalem Ultraschall - häufiger, länger, stärker - verschiebt das Risiko-Nutzen-Verhältnis zur Zeit zunehmend in Richtung Risiko. Dieser gefährliche Weg muss und kann im Interesse unserer KInder aufgehalten werden, ohne auf die wirklichen medizinischen Vorteile der pränatalen Ultraschall-Diagnostik zu verzichten."

Thematischer Überblick:
1. Wann ist Ultraschall sinnvoll?
2. Suche nach Normabweichungen und Anzeichen von Behinderung
3. Nichtinvasiver Bluttest (NiPT)
4. Herztonüberwachung
5. Quellen zu ärztlichen Studien

1. Wann ist Ultraschall sinnvoll?
In jedem Fall muss eine medizinische Indikation (Heilanzeige/Notwendigkeit) vorliegen. Zum Beispiel: bei einer Blutung, unklaren Schmerzen oder sonstigen Beschwerden, denen ohne Ultraschall keine Ursache zugewiesen werden kann. Wenn Ihre Hebamme Sie zur Kontrolle überweist, um z.B. bei einem kleinen Kind die Funktion des Mutterkuchens zu überprüfen, oder bei Schwangerschaftsdiabetes mit ungünstigen Blutzuckerwerten. Auch Zwillingsschwangerschaften können eine Notwendigkeit für häufigere Ultraschalluntersuchungen darstellen, wenn sich z.B. die Babys vom Gewicht her sehr unterschiedlich entwickeln.

2. Suche nach Normabweichungen und Anzeichen von Behinderung
Ein Merkblatt, s. u., das dem Mutterpass beiliegt, informiert darüber, dass die Technik der Ultraschalluntersuchung fehleranfällig ist. Als Ursachen werden genannt: 1. Lage des Kindes, 2. Stärke der Bauchwand der Mutter, 3. Menge des Fruchtwassers, 4. Gerätequalität, 5. Wissensstand des Untersuchers.

Eltern müssen vor jeder Ultraschalluntersuchung über mögliche Folgen, mögliche weitere Untersuchungen und ihr Recht auf Nichtwissen informiert werden. Das Einlegeblatt im Mutterpass ersetzt nicht die Aufklärungspflicht über die evtl. aktuelle Notwendigkeit einer Untersuchung.  Eltern übernehmen mit ihrer Unterschrift bei allen Untersuchungen die alleinige Verantwortung und sie bekunden damit, dass sie über Vorteile und Risiken informiert wurden.
Sie haben es in der Hand, die Zahl der Ultraschalluntersuchungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wenn Sie z. B. die Einstellung haben, dass Sie ein Kind keinesfalls abtreiben würden, dann erübrigen sich für Sie und Ihr Kind alle Ultraschalluntersuchungen zum alleinigen Zweck der Pränataldiagnostik.

Manche Eltern wollen vor der Geburt Gewissheit, ob ihr Kind gesund ist. Diese Gewissheit gibt es nicht.
Wenn Sie Ärzte mit dieser Frage im ersten Schwangerschaftsdrittel bedrängen, muss die Untersuchung häufig im zweiten Drittel wiederholt werden. Selbst beim Down Syndrom, einer genetischen Abweichung, kommen Fehldiagnosen vor. Darum werden beim leisesten Verdacht weitere, z.T. gefährliche Untersuchungen vorgeschlagen. Bei der Fruchtwasserentnahme mit einer Hohlnadel wird beobachtet, dass Kinder mehrere Tage lang einen verminderten Herzschlag aufweisen können, als befänden sie sich in einer Schockstarre, ein deutliches Zeichen für Stress. Bei 0,5 – 1 % der so untersuchten Kinder kommt es zu einer ungewollten Fehlgeburt (BZgA*). Es ist möglich, dass Kinder, die diese Untersuchung gerade noch überlebten, mit einer latenten Angststörung zur Welt kommen. Das legen Therapeutenberichte nahe.

Wir wissen heute: Ein Kind kann durch zu viele Routineuntersuchungen gestresst werden. 
Das lässt sich nur schwer nachweisen, weil Menschenversuche dieser Art nicht akzeptiert werden würden und weil in Deutschland seit 2004 trotz immer häufigerer Anwendung von Ultraschall keine Forschung aus öffentlichen Mitteln mehr finanziert wurde. Bisher ist nicht nachgewiesen, welches die Ursachen sind für ADHS, für viel zu viele Schreibabys, Angststörungen, die bei Grundschulkindern bereits behandlungsbedürftig sind... Siehe Geburts-ABC, Buchstabe U. Dort finden Sie zu unterschiedlichen Aspekten weitere Informationen.

*Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

3. Nichtinvasiver Bluttest (NiPT), Alternative zur Pränatal-Diagnostik mit Ultraschall?
Nicht-invasiv wird dieser Test genannt, weil ab der 9. Schwangerschaftswoche bei der Mutter Blut abgenommen werden kann, in dem sich dann bereits winzige Bestandteile des kindlichen Erbgutes befinden. Diese werden auf genetische Besonderheiten und andere Auffäklligkeiten hin untersucht. Bisher zahlt die Krankenkasse solch einen Test nur für Familien, bei denen eine genetische Besonderheit bekannt wurde. Es liegt nun (2021) ein Antrag für dieses Testverfahren auf Kostenübernahme für alle schwangeren Frauen vor.
Um diesen Antrag gibt es erhebliche Aufregung. Es wurde festgestellt, dass bei 26jährigen Frauen 51% falsch positive Testergebnisse für das Down-Syndrom vorliegen. Das bedeutet, dass jede 2. Frau dieses Alters damit rechnen muss, ein falsches Ergebnis zu bekommen. Gewissheit gibt es dann nur durch Überprüfung mit z. B. der Entnahme von Fruchtwasser mit einer Hohlnadel. Bis sichere Ergebnisse vorliegen, können mehrere Wochen vergehen. Das ist eine stressvolle Zeit für Eltern und insbesondere das Kind, das ja erwünscht ist, aber dessen Zukunft nun völlig ungewiss ist. Hier lesen Sie unsere Stellungnahme zum NiPT.


4. Herztonüberwachung
In vielen Arztpraxen wird regelmäßig das CTG (Ultraschalluntersuchung ohne Bild) zur Herztonüberwachung eingesetzt. Hebammen benutzen häufig das Dopton. Die Mutterschaftsrichtlinien der Ärzteschaft sehen vor, das CTG erst ab dem errechneten Geburtstermin anzuwenden.
Das Hörrohr – Symbol des traditionellen Hebammenhandwerks – tut dieselben Dienste, erfordert jedoch Erfahrung. Das Hörrohr ist Kennzeichen erfahrener Hebammen und keineswegs veraltet. Eine seit 2020 gültige Leitlinie zum Abhören der Herztöne während der Geburt fordert ausdrücklich, die Routine mit dieser anfälligen Technik gegenüber der Nutzung des Hörrohrs zurückzudrängen. 

Es ist die Entscheidung der Eltern, ob und wie oft sie ihr Kind Ultraschallwellen aussetzen wollen. Vor einer Selbstanwendung warnen wir ausdrücklich. Geräte zur Selbstanwendung sind zwar schwach, was die Ultraschallwellen betrifft, jedoch erzeugen sie darum verzerrte und unklare Bilder, die Eltern beunruhigen und in die Arztpraxis treiben. Dort werden dann "zur Beruhigung" erneut Ultraschalluntersuchungen vorgenommen, die gerade vermieden werden sollten.

5. Ärztliche Informationen zur Ultraschalltechnik
Abschrift des Artikels, deren Quelle im Ärzteblatt nicht mehr auffindbar ist.

Wisssenschaftliche Studie: Linderkamp Otwin (2017)Pränatale Ultraschalluntersuchungen Risiko für unsere Kinder?

10/2022